Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bietet seit 2006 Anspruch auf Einblick in Behördenvorgänge des Bundes. Mithilfe des IFG wurden bereits zahlreiche problematische Vorgänge in Bundesbehörden öffentlich gemacht (z.B. das Mautdesaster, die Maskengeschäfte des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn oder zuletzt die Fördermittelaffäre der Berliner Kultursenatorin). Nun sehen CDU und SPD in ihrer jüngsten Koalitionsvereinbarung vor, das IFG so weit zu schwächen, dass man besser von einer Abschaffung sprechen sollte. Konkret sehen die Änderungsvorschläge vor:
· IFG-Anträge künftig nur noch bei nachgewiesenem „berechtigten Interesse“ zuzulassen.
· zivilgesellschaftliche Organisationen auszuschließen
· Journalistinnen und Journalisten auszuschließen
· Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft auszuschließen
· den Beauftragten für die Informationsfreiheit abzuschaffen
· Behörden mehr Möglichkeiten zu geben, Anträge abzulehnen
· Namen von Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern auch in leitenden Funktionen konsequent zu schwärzen
· Anträge mit hohen Kostenrisiken zu belasten
Die dahinter liegende Absicht ist so dreist wie offensichtlich, denn für die vorgebrachten Sicherheitsgründe (u.a. Schutz militärischer Geheimnisse vor Spionage, Schutz der Persönlichkeitsrechte von Behördenmitarbeitern, Schutz der öffentlichen Sicherheit) gibt es im IFG von jeher wirksame Ausnahmen. Pauschal ins Feld geführt wird auch der bürokratische Aufwand für die Beantwortung der Anfragen – dabei wird der gar nicht erfasst!
Tatsächlich geht es offenbar darum, demokratische Kontrolle zu schwächen und sich nicht mehr „auf die Finger schauen“ zu lassen. Bereits vor einem Jahr wollte die CDU das IFG im Rahmen der Koalitionsverhandlungen deutlich schwächen. Das scheiterte jedoch am Widerstand der SPD (die das IFG 2004 in einer rot-grünen Bundesregierung mit auf den Weg gebracht hatte). Vereinbart wurde zwischen den Koalitionspartnern stattdessen “das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung (zu) reformieren.” NGOs wie Transparency International, FragDenStaat, Mehr Demokratie e.V. und andere machten sich daher für eine Erweiterung des IFG in Richtung eines Transparenzgesetzes stark, wie es z.B. Schweden oder auch Hamburg vorweisen können: Dort werden wichtige Unterlagen und Dokumente nicht erst auf Anfrage zusammengesucht, sondern von Vornherein im Rahmen der Amtsroutine veröffentlicht. Diese Umkehrung der Hol- in eine Bringschuld vereinfacht den Informationszugang für Bürger nicht nur beträchtlich, sondern spart den Behörden unterm Strich auch Arbeit. Dass stattdessen nun der im europäischen Vergleich ohnehin erst spät eingeführte Abschied vom (preußischen) „Amtsgeheimnis“, den das IFG gewissermaßen darstellt, de facto wieder rückgängig gemacht werden soll, hat eine Welle der Empörung ausgelöst.
Vergleichbare Gesetze gibt es übrigens auch auf Landesbene: Entweder als Transparenzgesetze (außer im bereits genannten Hamburg, in Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) oder als Landes- IFGs (in allen übrigen Bundesländern, außer in Bayern und Niedersachsen, die weder ein Transparenz- noch ein Informationsfreiheitsgesetz vorweisen können). Auch wenn das Nordrhein-Westfälische IFG (das auch für die Stadt Köln gilt), von der aktuellen Debatte zum Glück nicht berührt wird: Transparenz staatlichen Handelns ist ein hohes demokratisches Gut und ohne Informationsfreiheit nicht realisierbar. Information bildet zudem die Basis von Beteiligung und Teilhabe. Als Kölner Freiwilligen Agentur / Politische Partizipation unterstützen wir deshalb den offenen Brief von mehr als 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Petition von Frag-den-Staat zur Rettung des IFG: „Stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit“ (WE ACT)
Hier ein chronologischer Pressespiegel zum Thema:
DIE TAGESSCHAU vom 27. März.
DIE ZEIT vom 3. Juli.
DIE TAGESSCHAU vom 6. Juli.
DIE TAGESSCHAU vom 7. Juli.
DIE ZEIT vom 7. Juli.
DIE TAGESSCHAU vom 8. Juli.
NETZPOLITIK.ORG vom 13. Juli.
DEUTSCHLANDFUNK vom 17. Juli.
DIE TAGESSCHAU vom 23. Juli.
Und zum Hören:
SWR vom 18. August.
Außerdem:


