Die Stadt Köln ist dazu verpflichtet, ihren Wald auf Grundlage einer sogenannten Forsteinrichtung zu bewirtschaften. Die Forsteinrichtung legt fest, wie der städtische Wald in den kommenden zehn Jahren gepflegt, entwickelt und bewirtschaftet werden soll.
Dafür werden die Waldflächen untersucht und bewertet. Auf dieser Grundlage werden Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung des Waldes für die kommenden zehn Jahre festgelegt.
Nach den Standards des Forest Stewardship Council (FSC) muss die Stadt bei der Waldbewirtschaftung bestimmte ökologische, soziale und wirtschaftliche Standards einhalten. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche und fachliche Vorgaben – beispielsweise aus dem Natur- und Klimaschutz – zu berücksichtigen. (Weitere Informationen finden Sie hier.)
In diesem Rahmen führte die Stadt vom 6. bis 19. Juli 2026 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung des Forsteinrichtungswerks für den städtischen Wald durch. Hierbei konnten Erfahrungen, Hinweise und Anregungen zur zukünftigen Entwicklung des Kölner Waldes eingebracht werden. Die Beteiligung umfasste die Themen: Nachhaltige Waldpflege, Waldverjüngung sowie Natur- und Artenschutz.
Die Ergebnisse der Beteiligung, die aktuell geprüft und je nach Umsetzbarkeit in die weitere Waldstrategie der Stadt einfließen werden, sind auf dem Meinungsportal der Stadt Köln einsehbar.


