Vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid? Der „Fahrradentscheid“ vor dem Verwaltungsgericht

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Seit 2022 gibt es eine städtische Planung zur Verbesserung des Radverkehrshauptnetzes, das im Rahmen der angestrebten Mobilitäts- und Klimaziele bis 2035 umgesetzt werden soll. Allerdings fehlen darin konkrete Ausbauverpflichtungen der Stadt.

Genau da setzt seit einigen Jahren der „Fahrrad-Entscheid Köln“ an: Die Initiative setzt sich für eine beschleunigte Umsetzung des bestehenden städtischen Plans für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur ein und fordert konkrete Verpflichtungen zum Ausbau der Radverkehrswege: Gefordert werden unter anderem jährlich 40 km im gelben Netz (entspricht ca. 480 km Hauptverkehrsachsen) sowie 30 km Fahrradstraßen im grünen Netz (entspricht ca. 880km Straßen durch Wohnviertel und Grünflächen) bis zum Jahr 2030. Bei den Veränderungen im gelben Netz geht es im Wesentlichen um die räumliche Trennung von Fahrrad und Straßenverkehr, während beim grünen Netz in erster Linie die Zusammenführung von Rad und Auto zu einem „verträglichen Miteinander“ im Vordergrund steht. Mit diesen Zielmarken will die Initiative die Attraktivität des Radverkehrs gegenüber dem Auto deutlich erhöhen und die „Verkehrswende“ beschleunigen.

Mit dem Ziel eines Bürgerbegehrens hatte die Initiative der Stadt Köln im Mai 2025 mehr als 28.000 Unterschriften übergeben und damit das erforderliche Quorum von 3 % der Kommunalwahlberechtigten (aktuell knapp 25.000 Menschen) klar übertroffen.

Die Stadt lehnte im Juni 2025 das Bürgerbegehren ab, weil es – zusammengefasst – zu unverständlich für die Kölner Bürgerinnen und Bürger sowie zu umfangreich sei. Die Stadt kritisierte, dass der „Fahrrad-Entscheid“ nur ein allgemeines „Leitthema“ zur Abstimmung stelle, aber nicht konkretisiere, welche Straßen von der eingeforderten Beschleunigung der Umsetzung des Radverkehrshauptnetzes betroffen seien. Zudem würde nicht eine Sachfrage, sondern verschiedene Themen (Aus- und Umbau von Radwegen und die Einrichtung von Fahrradstraßen) zur Abstimmung gestellt, die verschiedene „tatsächliche wie verkehrsrechtliche Maßstäbe“ tangierten.

Der Rat folgte der Argumentation der Verwaltung Anfang Juli 2025, beschloss aber mehrheitlich, dass die Verwaltung darlegen solle, „wie dem inhaltlichen Ziel des Bürgerbegehrens entsprochen werden kann“, um über die möglichen finanziellen Mittel entscheiden zu können.

Der „Fahrrad-Entscheid“ bezeichnete die Ablehnung des Bürgerbegehrens als „Skandal“ und verwies auf den Austausch mit der städtischen Dienststelle für Anregungen, mit der das Bürgerbegehren im Vorfeld abgestimmt worden war. Die Initiative legte Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein und fing die bisherigen Prozesskosten über Crowdfunding auf.

Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht – und dann?

Nun verhandelt am 15. Oktober das Verwaltungsgericht Köln über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Sollte das Gericht dessen Zulässigkeit feststellen, könnte es womöglich zum ersten Bürgerbegehren seit 2015 kommen – damals allerdings scheiterte ein Bürgerbegehren gegen den Umbau des Platzes vor dem Kölner Rathaus letztlich vor Gericht.

Auch ein für den „Fahrrad-Entscheid Köln“ positives Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts würde jedoch nicht automatisch bedeuten, dass der Rat sich erneut mit dem Bürgerentscheid befassen muss. Die Stadt könnte das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anfechten. Und selbst wenn nach Köln auch noch Münster das Begehren abschließend als zulässig beurteilen sollte, könnte der Rat dem Bürgerbegehren immer noch mit einem Beschluss entsprechen. Nur wenn sich der Rat final sperren sollte, könnte es danach innerhalb von drei Monaten tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommen.

Dieser Prozess würde wahrscheinlich weit bis ins nächste Jahr dauern, sodass die vom „Fahrrad-Entscheid“ eingeforderten Zielmarken zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur bis 2030 fraglich bleiben.

Mehr Infos und Hinweise:

Webseite und Instagramprofil des Fahrrad-Entscheids

Erklärung der Stadt zur Unzulässigkeit des Begehrens

Beschlussvorlage des Rats (aus dem Ratsinformationsdienst)

Bericht des Kölner Stadtanzeigers

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