Städte und Gemeinden, die Freiwilligendienste aller Generationen einführen wollen, können sich bis zum 31. Januar für den Ideenwettbewerb Bürger.Leben.Kommune. bewerben.

Neue Impulse für das Ehrenamt

Zivilgesellschaftlicher Einsatz bereichert bereits jetzt öffentliche Dienstleistungen und steigert die Lebensqualität vor Ort. Freiwilligendienste aller Generationen geben Kreisen, Städten und Gemeinden eine neue, zusätzliche Chance, Zusatzangebote in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Soziales zu realisieren. Um den Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Impuls für den Aufbau von Freiwilligendiensten aller Generationen zu geben, wurde der Ideenwettbewerb „Bürger. Leben. Kommune.“ ins Leben gerufen. Ausgezeichnet werden die besten Konzepte zur Umsetzung von Freiwilligendiensten aller Generationen.
Wer kann teilnehmen?
Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen können sich am Ideenwettbewerb beteiligen. Angesprochen sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Beigeordnete, Vertreterinnen und Vertreter aus Fachreferaten und Geschäftsstellen der Engagmentförderung, die die Lebensqualität in ihrer Kommune verbessern möchten.
Potentielle Träger – zum Beispiel Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Integrationsagenturen, Migrantenorganisationen, gemeinnützige Vereine und Verbände aus allen Branchen – können zwar nicht selbst am Ideenwettbewerb teilnehmen, sollten aber die Chance nutzen und ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister für ihre Ideen für den Einsatz von Freiwilligendiensten aller Generationen begeistern. Unterstützt die Kommune ideell oder materiell dieses Projekt, kann sie es als Bewerbung einreichen.

Die Teilnahmebedingungen
Die Kommunen können sich mit bereits umgesetzten Freiwilligendiensten aller Generationen, aber auch mit Projekten, die sich noch in der Planung befinden, am Ideenwettbewerb beteiligen. Alle vorgeschlagenen Projekte sollten die Kriterien der Freiwilligendienste aller Generationen erfüllen :
• die Freiwilligen verpflichten sich durchschnittlich mindestens 8 Stunden je Woche für mindestens 6 Monate,
• es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstelle vor Dienstbeginn geschlossen,
• der Träger des Freiwilligendienstes ist eine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
• die Freiwilligen werden kontinuierlich begleitet und erhalten durchschnittlich mindestens 60 Stunden Qualifizierung (Fort- und Weiterbildung) bezogen auf ein Jahr.

Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen ist der 31. Januar 2011.
Alle Informationen zum Ideenwettbewerb finden Sie hier.: www.fdag-nrw.de


fdag_banner_fullsize_468_x_60_01

Neuste Beiträge