Das vorzeitige Aus für den Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit

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Screenshot von der städtischen Information zum "Verkehrsversuch Deutzer Freiheit"
Städtische Info zum Verkehrsversuch

Nun ist es da, das Gerichtsurteil zum Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit.

Dem Trend zu mehr Aufenthaltsqualität durch die Reduktion von Autoverkehr folgend, wurde die kleine Einkaufsstraße in Deutz seit April diesen Jahres für den motorisierten Verkehr gesperrt – doch noch lange nicht alle waren damit zufrieden.

Derartige Aktionen spalten häufig die Gesellschaft in Befürworter*innen, die sich über das neue Lebensgefühl, ohne Abgase zu flanieren oder im Außenbereich von Gastronomien sitzen zu können, genießen und Gegner*innen, oft Anwohnende oder Gewerbetreibende, die sich über die blockierte Zufahrt zu ihrer Wohnung oder ausbleibende motorisierte Kundschaft ärgern.

Schwierig ist es, hier einen Mittelweg zu finden oder einer der Parteien vollkommen Recht zu geben.

Diese Konfliktlinien zeigen sich leider auch nicht zum ersten Mal in Köln. Ein ähnliches Vorhaben auf der Friedrichsstraße in Berlin wurde im vergangenen Jahr nach Klagen vor dem Verwaltungsgericht gekippt. Die Begründung: Die Verkehrsbeschränkung einer Straße, also in diesem Fall das ausschließen des motorisierten Verkehrs, führe zu einer Umwidmung oder dem Ausschließen der eigentlichen Nutzung der Straße, die eben dem Transit diene. Das sei laut Gericht unzulässig, weshalb die Sperrung aufgehoben und somit der Verkehrsversuch zur Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität für die Menschen abgebrochen werden musste.

Auch in Deutz haben sich die Fronten zwischen Befürworter*innen und Gegner*innen des Verkehrsversuchs verhärtet: Initiativen wie „deutzautofrei“ oder die „IG Deutz“ stehen sich gegenüber. Auch in der Politik zeichnet sich die Konfliktlinie in den unterschiedlichen Fraktionen ab.

Den Höhepunkt und das (vorläufige?) Ende dieses Streits bildet nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Die Gewerbetreibenden hatten dafür eigens den auch für die berliner Klage zuständigen Rechtsanwalt engagiert und haben Recht bekommen: Die Sperrung der Deutzer Freiheit wird nun aufgehoben. Das Urteil kann darüber hinaus sogar noch eine größere Tragweite mit sich bringen: Sämtliche aktuellen und von der Stadt geplanten Verkehrsversuche müssen nun überdacht werden, um eine potenzielle Klagewelle zu vermeiden.

Wir üben uns in diesem Fall in Neutralität und fragen Sie:

Ist das alles verhältnismäßig?

Wie weit dürfen Verkehrsversuche gehen?

Brauchen Versuche nicht auch Zeit um ihre volle, positive, Wirkung entfalten zu können?

Oder soll doch einfach alles bleiben wie es ist?

Diskutieren Sie mit und schreiben uns Ihre Einschätzungen an: beteiligen@koeln-freiwillig.de

[lk]

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